Anmeldung GGS Birk

Anmeldungen für Schulneulinge:

Alle Eltern, deren Kinder zum nächsten Schuljahr eingeschult werden (Kinder, die bis zum 30.September des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden) erhalten vorraussichtlich bis Ende September oder Anfang Oktober des Vorjahres ein Anschreiben durch die Schule, in dem alle Termine und Informationen rund um die Einschulung für Sie zusammengestellt sind. Mit dem Anschreiben erhalten Sie außerdem einen Anmeldetermin.

Achtung!!!

Eltern von sogenannten "Kann-Kindern" (Kinder, die nach dem 30.September des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden), können auf Antrag Ihr Kind einschulen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Sollten Sie die vorzeitige Einschulung Ihres Kindes planen, melden Sie sich bitte im Sekretariat zur Vereinbarung eines Gesprächtermins.

Sie wohnen nicht im Stadtgebiet Lohmar, jedoch im Nahbereich der Schule und  möchten Ihr Kind aufgrund der räumlichen Nähe zur Schule trotzdem an der GGS Birk anmelden, dann besuchen Sie zunächst den 1. Informationsabend für die Eltern der Schulneulinge und vereinbaren danach ggf. einen Termin mit der Schulleitung über das Sekretariat (02246/5786). Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen können Sie unmittelbar auf der Homepage herunterladen.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:

  • ausgefüllter Anmeldebogen
  • Geburtsurkunde / Familienstammbuch
  • Impfpass (Original und Kopie) => Masernschutzgesetz ab 01.03.2020
  • Formulare (Schweigepflichtsentbindung / ausgefüllte Anlagen 1-4)
  • Portfolio aus der Kita (aktuell nicht)
  • Bildungsdokumentation aus der Kita (freiwillig, aber hilfreich!)

Schauen Sie bitte regelmäßig unter der Rubrik "Informationen zur Einschulung" nach, ob Terminaktualisierungen vorgenommen wurden.

Anmeldungen unterjährig durch Zuzug oder Schulwechsel:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Sekretariat und bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:

  • ausgefüllter Anmeldebogen
  • Geburtsurkunde / Familienstammbuch
  • Impfpass (Original und Kopie) => Masernschutzgesetz ab 01.03.2020
  • Formulare (ausgefüllte Anlagen 1-4)
  • vorhandene Zeugnisse ihres Kindes