Bestätigung über Zuwendung

Vereinfachter Spendennachweis

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

 

Spenden bis 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu benötigen Sie in der Regel, als Nachweis, nur die Buchung auf Ihrem Kontoauszug. Einen Aufdruck mit den Angaben des aktuellen Freistellungsbescheides, erhalten Sie hier als Download. Bitte fügen Sie diesen mit Ihrem Kontoauszug über die Zuwendung zu Ihren Steuerunterlagen. Sollten diese Angaben beim Spendenabzug in Ihrer Steuererklärung nicht ausreichen, melden Sie sich bitte, dann stellen wir gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.

 

Für Spenden über 200 Euro oder auf Wunsch erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung.

Liebe Mitglieder, liebe Spender,

die Mitgliederversammlung hatte im Frühjahr 2013 eine Satzungsänderung beschlossen, die unter anderem regelt, dass in Übereinstimmung mit den Steuergesetzen für Spenden, aber auch für Mitgliederbeiträge unter 200,00 € Spendenbescheinigungen nur noch auf ausdrückliche Anforderung erstellt werden. Das spart allen ehrenamtlich Tätigen Zeit und dem Verein Kosten. Gleichwohl sind natürlich Spenden und Mitgliedsbeiträge weiterhin steuerlich absetzbar.

Den mit dem Finanzamt abgestimmten Erläuterungstext habt Ihr oben bereits gelesen.