Unser Religionsunterricht
Grundlagen des Religionsunterrichtes
In unserer Gemeinschaftsgrundschule wird der Religionsunterricht nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Aus den drei Klassen eines Jahrgangs werden, je nach Schülerzahl, 1-2 evangelische und katholische Gruppen gebildet.
Der Religionsunterricht ist mit zwei Wochenstunden ordentliches Lehrfach und wird in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der beiden Kirchen von Lehrerinnen erteilt, die von ihrer Kirche dazu bevollmächtigt sind.
Von der Teilnahme am Religionsunterricht kann eine Schülerin oder ein Schüler befreit werden, wenn die Erziehungsberechtigten der Schulleitung zum Ende des Halbjahres eine entsprechende schriftliche Erklärung übermitteln. Ebenfalls ist eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich, wenn das Kind den Religionsunterricht in Bezug auf das Bekenntnis wechseln soll (z.B. bisher Unterricht in evangelischer Religion, in Zukunft in katholischer Religion).
Die Schulgottesdienste
Durch die Schulgottesdienste sollen die Schüler/innen Einblicke in das Leben der Kirchengemeinde bekommen. Sie finden an jedem 3. Mittwoch im Monat für die 3. Schuljahre und an jedem 4. Mittwoch für die 4. Schuljahre statt.
Durch diese Gottesdienste führten im lezten Jahr Herr Krämer in der evangelischen und Herr Hegener sowie Herr Pfarrer Schmitz in der katholischen Kirche.
Mit dem Läuten der Glocken zu Beginn der 1. Stunde werden die Gruppen von Lehrerinnen in die Kirche begleitet. Mindestens drei Gottesdienste im Schuljahr (St. Martin, Adventsgottesdienst und Abschlussgottesdienst für die 4. Schuljahre) werden nach gemeinsamer Vorbereitung durch die Lehrerinnen, den/die Vertreter/in der Kirche und die Schüler/innen ökumenisch gefeiert.

